Impressum

Bretschneider Dachbau GmbH
Lindenstraße 1
09241 – Mühlau
(bei Chemnitz in Sachsen)

Tel.:+49(0)3722 / 77109-0
Fax.:+49(0)3722 / 77109-14
Email:

info@bretschneider-dachbau.de

Geschäftsführer:Volkar Bretschneider
Gericht:HRB Chemnitz
Registriernummer:HRB 17749
Steuernummer GmbH:222 / 106 / 00594
Organträger:222 / 299 / 09219

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Volkar Bretschneider

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dachdecker- und Sprenglerarbeiten, Neubau und Sanierung von Freiräumen, Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten, Holzbauten

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten und gewerblichen Kunden (Verbraucher-Bauverträge und Bauverträge mit Unternehmen). Sie gelten für die angebotsgegenständlichen sowie allen nachfolgenden, das Bauvorhaben betreffenden zusätzlichen Leistungen wie Nachträge und Zusatzangebote usw. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere solche seitens des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 2 Angebote, Allgemein

Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere 4 Monate als Vertragspreise.Alle Gewerke der angrenzenden und folgenden Leistungen müssen den verarbeiteten Materialien in dem zugelassenen System der von uns eingesetzten Hersteller bleiben. Für eine umfängliche Angebotserstellung sind Ausführungsunterlagen (Bauantrag, Baugenehmigung, Brandschutznachweis, Holzschutzgutachten, Prüfbericht, Schallschutznachweis, Statik, Wärmeschutzberechnung, Werk- und Ausführungspläne usw.) sowie alle vom Bauamt geforderten Unterlagen notwendig. Sollten diese nicht vorliegen oder enthalten diese Unterlagen andere Anforderungen, die zu Mehr- oder Zusatzkosten kommen, kann es auch nach Vertragsschluss zu Preis- und Leistungsänderungen und -ergänzungen kommen. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall, jedoch stets mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet werden. Die Arbeitsvorbereitung (Erstellung von Abbundplänen usw.) kann erst nach Fertigstellung und Übergabe der dafür notwendigen Ausführungsunterlagen erfolgen. Die Genehmigungsplanung/Ausführungsplanung ist vor und nach Auftragsvergabe auf Anfrage zusätzlich als dxf/dwg-Datei zu übersenden. Grundsätzlich bedarf es einer Freigabe der Fertigungspläne lt. VOB/C 3.1.2 durch den Auftraggeber, wenn der Auftragnehmer dies verlangt.

§ 3 Bauzeit, Bauablauf, Besonderheiten im Holzbau

Der Baubeginn erfolgt vorbehaltlich der Auftragsvergabe nach Vereinbahrung bzw. frühestens 4 Wochen nach Freigabe der Abbundplanung ohne Änderung sowie Planungs- und Auftragsklarheit. Werden Bestandteile der Ausführungsunterlagen nach Angebotsabgabe, Auftragsvergabe und/oder Freigabe von Werkplänen geändert, so verschiebt sich Baubeginn und Bauzeit entsprechend. Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen bzw. bereits zuvor die Behinderung für den Beginn der Ausführung anmelden. Die Dauer der Unterbrechung bzw. Behinderung verlängert die Ausführungsfrist. Ist eine Bodenplatte Gegenstand der Auftragsvergabe erfolgt die Abdichtung derselben nach DIN 18195-4. Ist eine Abdichtung nach DIN 18195-6 notwendig, muss dies vor Auftragsvergabe angezeigt werden. Weiter wird durch den Auftraggeber eine Abweichung zur DIN 18195-4: 2011-12 Abschnitt 7.2 waagerechte Abdichtungen in und unter Wänden in Bezug auf das verwendete Material zugestimmt. Sind Fenster Gegenstand des Auftrages ist das Merkblatt -Wasserdichte Ausbildung von Fensterbrüstungen im Holzbau- vom DHV Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V. maßgeblich. Bei Holzbauten ist der Auftraggeber für die Sicherstellung einer aus reichenden Raumlüftung verantwortlich und muss ggf. nach DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept erstellen. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Oberflächenbehandlung aller Holzbauteile, die vom Auftragnehmer auf der Baustelle erfolgen wird, vor Fertigstellung der Fassade möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann es zu Mehrkosten kommen. Sollte ein Blower Door-Test gemacht werden, so ist dieser nach Herstellung der luftdichten Ebene und vor Ausführung des Innenausbaus auszuführen, damit eventuelle Fehlstellen nachgearbeitet werden können. Durchdringungen der Bauteile mit Leitungen usw. sind ohne Freigabe durch den Auftraggeber nicht gestattet. Bei Terrassenbelägen wird der Belag ohne Fugen an den Brennstößen himholzseitig ausgeführt. Bei einer Ausführung gemäß Tabelle 1.1-ZDVH der Klasse 2 mit diffusionsoffenen ÜSB/UTB und der Klasse 3 ohne zusätzlichen Perforationsschutz stimmt der Auftraggeber einer Abweichung der Fachregel des ZDVH zu.

§ 4 Vergütung

Gemäß den Regelungen des BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Eine Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Die Parteien können gesonderte Skontoregelungen im Vertrag treffen. Nachlässe müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden. Bei Holzbauten gilt:
Unabhängig davon, ob Pauschal- oder Einheitspreisverträge geschlossen sind, können Abschlagsrechnungen pauschal ohne Aufmaß bis zu 90 % der Auftragssumme gestellt werden. Mit der Schlussrechnung wird ein prüfbares Aufmaß vorgelegt. Abgerechnet wird in folgenden Abschnitten bzw. nach Baufortschritt in pauschalen Abschlagsrechnungen:

  • 1. AR 40 % der Auftragssumme, fällig am Tage des Montagebeginns auf der Baustelle
  • 2. AR 70 % der Auftragssumme, fällig nach Baufortschritt
  • 3. AR 90 % der Auftragssumme, fällig nach Baufortschritt
  • Schlussrechnungsstellung 10 % der Auftragssumme mit Zahlungsfrist nach Fertigstellung.

Alle im Angebot und in den Vertragsunterlagen genannten Mengen und Massen sind ca.-Angaben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Bei Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft sind abweichend von den obigen Regelungen 100 % der Abrechnungssumme aller Rechnungen abzüglich Restleistungen auszuzahlen. Abzüge von der Rechnungssumme müssen innerhalb von 5 Kalendertagen durch einen Rechnungsrücklauf inkl. Begründung nachgewiesen werden. Im Falle des fehlenden Nachweises akzeptiert der Auftraggeber die in Rechnung gestellte Summe.

§ 5 Abnahme

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teile der Leistungen. Im Übrigen erfolgt die Abnahme gemäß § 46 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb derer der Auftraggeber Mängel an der Leistung des Auftragnehmers geltend machen kann. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt; hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt insbesondere für alle Beschichtungen im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gelten die Verjährungsfristen des BGB und, soweit vereinbart, der VOB/B. Bei Dacheindeckungen mit Naturschiefern weist der Auftragnehmer darauf hin, dass das Herausbrechen einzelner Schiefer in den ersten 3 Jahren der Standzeit des Schieferdaches keinen Mangel darstellen. Hier erfolgt kostenlose Nachbesserung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnungsverbot

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hier an das Eigentum, bis zu vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Soweit vorstehend oder im Vertrag nichts anderes vereinbart, wird bei einem Pauschalpreisvertrag nach den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere den Pauschalpreisen, abgerechnet. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm. Insbesondere bei Dachdecker-, Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelten Teilflächen (sogenannten Aussparungen, z.B. Fenster und Lüftungsöffnungen u.a.) werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² (bei Bodenflächen von 0,5 m²) übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt.

§ 9 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungs- und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 10 Datenerhebung gemäß Art. 12 DSGVO

Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

Daten des Verantwortlichen sowie dessen Umgang mit personenbezogenen Daten

Die Firma Bretschneider Dachbau GmbH, Lindenstraße 1, 09241 Mühlau, Geschäftsführer: Volkar Bretschneider erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, um vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Pflichten zu erfüllen sowie zur direkten Ansprache an Sie. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1b DSGVO und bedarf in diesem Rahmen nicht Ihrer Einwilligung. Hiermit möchten wir implizit unserer Informationspflicht nachkommen.

Von uns genutzte Daten:
Vorname, Name, Firmenname, Adresse, Baustelle, E-Mail, Telefon, Fax. Die Löschung erfolgt sobald die Daten für uns nicht mehr erforderlich sind. Hierbei werden gesetzliche Verjährungsfristen und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigt.

Datenweitergabe an Dritte
Falls die Datenweitergabe nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO für die Abwicklung des Vertrags mit Ihnen unbedingt erforderlich ist, dürfen die personenbezogenen Daten an zwangsläufig beteiligte Dritte weitergegeben werden. Hierzu gehören z.B. Baustofflieferanten, Architekten, Subunternehmen, Steuerberater, etc.

Rechte des Auftraggebers
Sie können der Datenverwendung zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Auch haben Sie das Recht Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten und diese ggf. zu berichtigen oder bei Unzulässigkeit löschen zu lassen. Zudem besitzen Sie das Recht auf Verarbeitungseinschränkung, Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Ihren Widerruf richten Sie bitte an: Bretschneider Dachbau GmbH, Lindenstraße 1, 09241 Mühlau oder per E-Mail an volkar@bretschneider-dachbau.de.